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   BGH, 21.06.2022 - 5 StR 3/22   

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https://dejure.org/2022,17306
BGH, 21.06.2022 - 5 StR 3/22 (https://dejure.org/2022,17306)
BGH, Entscheidung vom 21.06.2022 - 5 StR 3/22 (https://dejure.org/2022,17306)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 2022 - 5 StR 3/22 (https://dejure.org/2022,17306)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Änderung des Schuldspruchs durch konkurrenzrechtliche Bewertung der Betäubungsmitteldelikte (hier: Wegfall der verhängten Einzelfreiheitsstrafe)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Änderung des Schuldspruchs durch konkurrenzrechtliche Bewertung der Betäubungsmitteldelikte (hier: Wegfall der verhängten Einzelfreiheitsstrafe)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.03.2005 - 5 StR 514/04

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Anbringung weiterer

    Auszug aus BGH, 21.06.2022 - 5 StR 3/22
    Denn das Landgericht hat den Verwertungswiderspruch in der Hauptverhandlung zurückgewiesen und die Anträge auf Zeugenvernehmung mit einem - von der Revision allerdings entgegen § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO nicht mitgeteilten - Gerichtsbeschluss abgelehnt (vgl. zur Rüge der Verletzung von § 257a StPO BGH, Beschluss vom 16. März 2005 - 5 StR 514/04; LR/Stuckenberg, StPO, 27. Aufl., § 257a Rn. 27; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 257a Rn. 13; KKStPO/Diemer, 8. Aufl., § 257a Rn. 7; BeckOK StPO/Eschelbach, 43. Ed., § 257a Rn. 13; MüKoStPO/Cierniak/Niehaus, § 257a Rn. 18).
  • BGH, 28.04.2020 - 3 StR 91/20

    Tateinheit durch Überlagerung der objektiven Ausführungshandlungen beim

    Auszug aus BGH, 21.06.2022 - 5 StR 3/22
    Angesichts der Einsatzstrafe in Höhe von sechs Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe sowie dreier weiterer Einzelfreiheitsstrafen von fünf Jahren und vier Monaten bis sechs Jahren und sechs Monaten ist auszuschließen, dass das Landgericht allein aufgrund der geänderten Konkurrenzverhältnisse und des Wegfalls einer Einzelstrafe auf eine niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe erkannt hätte, zumal eine unterschiedliche konkurrenzrechtliche Beurteilung bei - wie hier - unverändertem Schuldumfang regelmäßig kein maßgebliches Kriterium für die Strafbemessung ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2020 - 3 StR 91/20 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 24.05.2022 - 5 StR 133/22

    Konkurrenzrechtliche Einordnung von Betäubungsmitteldelikten

    Auszug aus BGH, 21.06.2022 - 5 StR 3/22
    Das Handeltreiben bezog sich mithin auf einen einheitlichen Verkaufsvorrat, der damit zu einer Bewertungseinheit verbunden war (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2022 - 5 StR 133/22 mwN).
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